Datenschutztexte für Internetseiten

Warum man keine kostenfreien Datenschutz Generatoren im Netz nutzen soll und weshalb ein Kopieren von Datenschutztexten auch fatale Auswirkungen in Bezug auf die DSGVO hat, erfährst du hier.

Für jede Seite im Internet, egal ob als Privatperson, Selbstständiger oder Unternehmer, benötigen Sie immer die Angabe eines Impressums als auch den zu Ihnen und Ihrer Seite passenden Datenschutztext, sodass Besucher in wenigen Klicks erfahren können, wer hinter dem Angebot steht und wie er/sie oder das Unternehmen mit den Daten umgeht.

Diese beiden Seiten müssen jederzeit für die Besucher leicht auffindbar sein. Deshalb empfehle ich, einen Link zum Impressum als auch zum Datenschutztext immer in die Fußzeile zu packen. Somit kann der Besucher der Webseite auf jeder Seite auf die gewünschten und nach DSGVO und TTDSG vorgeschriebenen Informationen zu greifen, ohne dass man lange danach suchen muss.

Während im Impressum steht, wer für den Inhalt der Webseite verantwortlich ist, muss in der Datenschutzerklärung aufgeführt sein, welche Daten Sie erheben, verarbeiten und speichern.

Zusätzlich müssen Sie erläutern, wie der Nutzer die Verwendung von Cookies unterbinden kann. Beispielsweise bei einem Online-Kauf gibt der Nutzer schützenswerte Daten an. 

Folgende Dokumente zum Datenschutz kann ich hierfür erstellen:

Es gibt doch kostenfreie Generatoren im Netz

So verlockend gerade für Selbstständige kostenfreie Datenschutztext-Generatoren im Internet auch sind, rate ich dennoch als Datenschutzbeauftragter dringend vor der Verwendung ab.

Hier wird am falschen Ende gespart. Warum?

Denn ein kostenfreier Generator kann nie den kompletten Umfang an Rechtstexten erstellen. Die Texte müssen speziell und angepasst für die (für Ihre) Webseite sein. Anders formuliert heißt das, man muss immer die Texte so erstellen, dass sie genau das abbilden, was mit den Daten gemacht wird.

Z. B. wenn Sie eine Abfrage zu besonders schützenswerten Daten haben auf Ihrer Webseite haben. Das sind z. B. Gesundheitsfragen oder die Abfrage von einer Gewerkschaftszugehörigkeit. 

Auch das Kopieren solcher Texte von anderen Seiten kann erhebliche Abmahnkosten nach sich ziehen.

Ein “ich nehme einfach alles mit rein” ist genauso unzulässig, als wenn zu wenig in der Erklärung steht und Punkte unterschlagen und nicht genannt werden.

Wie kann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) hier unterstüzten?

Als DSB habe ich umfangreiche Kenntnisse, auch über den Tellerrand hinaus, um Sie zu einem hohen Maße vor Abmahnungen in Bezug auf den Datenschutz zu schützen.

Sparen Sie hier nicht am falschen Ende, d. h. kopieren Sie nicht einfach irgendwelche Texte. Auch die Verwendung von kostenfreien Generatoren sollten Sie nicht trauen.

Ich erstelle nicht nur die Texte für Ihren Webauftritt, sondern es besteht auch die Möglichkeit, dass der Inhalt immer aktuell bleibt, sobald sich die Rechtsprechung ändert.

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